BEG EM: BAFA-Förderung 2026 für Einzelmaßnahmen an Ihrem Haus in Hannover

Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung fördern lassen – mit Basisförderung, iSFP-Bonus und Rechenbeispielen

Offizielles Logo: BAFA BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen
Basisförderung

15 %

für alle förderfähigen Einzelmaßnahmen

iSFP-Bonus

+5 %

nur auf den Kostenanteil über 30.000 € (seit 21.07.2026)

WPB-Bonus

+5 %

geplant ab Q1/2027, nur Gebäudehülle

Förderung auf einen Blick
Basis
15 %
iSFP-Bonus
+5 %
WPB (ab 2027)
+5 %

Wer in Hannover einzelne energetische Maßnahmen umsetzt – etwa Fassadendämmung, neue Fenster oder eine Heizungsoptimierung – kann dafür über das BAFA einen direkten Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Seit der Reform zum 21.07.2026 gelten neue Regeln, die wir hier aktuell und verständlich für Sie aufbereiten.

Was wird gefördert – und wie viel Zuschuss gibt es in Summe?

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Anlagentechnik ohne Heizung (z. B. Lüftungsanlagen)
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich etc.)

Die Basisförderung liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Mehrere Boni lassen sich addieren – die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Förderübersicht der BAFA (Stand 28.07.2026):

MaßnahmeGrundfördersatzKombinierbare BoniZuschuss in Summe (max.)
5.1 Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) 15 % +5 % iSFP-Bonus, +5 % WPB-Bonus* bis zu 25 %
5.2 Anlagentechnik ohne Heizung 15 % +5 % iSFP-Bonus bis zu 20 %
5.4a Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) 15 % +5 % iSFP-Bonus bis zu 20 %
5.4b Emissionsminderung Biomasseheizungen 50 % 50 %
5.3 Wärmeerzeugung (Wärmepumpe, Biomasse, Gebäudenetz u. a.)
Eigene Fördersätze bis 30 % Grundförderung zzgl. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus – ausführlich in unserem Artikel zur Wärmepumpen- & Heizungsförderung (KfW 458).

*Der WPB-Bonus (Worst-Performing-Buildings) ist voraussichtlich ab Q1/2027 vorgesehen und gilt aktuell noch nicht. Zusätzlich werden Planungs- und Baubegleitungskosten bei den meisten Maßnahmen mit weiteren 50 % bezuschusst. Unabhängig von der Anzahl kombinierbarer Boni gilt eine Förderobergrenze von 80 % der Kosten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, bzw. 70 % bei einem höheren Einkommen.

Offizielle Informationen und Antragstellung: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (bafa.de)

Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit

Die Förderung bezieht sich nicht auf beliebig hohe Investitionen, sondern ist je Wohneinheit gedeckelt:

Höchstgrenze je Wohneinheit
1. Wohneinheit 30.000 € (ohne iSFP) 60.000 € (mit iSFP)
2. – 6. Wohneinheit (je Einheit) 15.000 € individuell prüfen*
ab 7. Wohneinheit (je Einheit) 8.000 € individuell prüfen*

*Für Mehrfamilienhäuser mit iSFP prüfen wir die exakt gültigen erhöhten Höchstgrenzen für die 2. bis 6. bzw. ab der 7. Wohneinheit individuell anhand der aktuellen Förderrichtlinie, da sich hierzu je nach Quelle abweichende Angaben finden.

Rechenbeispiele: Fassadendämmung & Fenster

Alle Beispiele sind vereinfachte Orientierungswerte auf Basis der Höchstgrenzen – die tatsächliche Förderung hängt immer vom konkreten Projekt ab.

Einfamilienhaus (1 Wohneinheit)

Fassadendämmung 25.000 € + neue Fenster 15.000 € = 40.000 € Gesamtkosten.

Ohne iSFP
Förderfähig gedeckelt auf30.000 €
Zuschuss (15 %)4.500 €
Mit iSFP
Förderfähig (volle Kosten, Deckel 60.000 €)40.000 €
Basisförderung (15 % von 40.000 €)6.000 €
iSFP-Bonus (5 % auf Anteil über 30.000 €, also auf 10.000 €)500 €
Zuschuss gesamt6.500 €

Zweifamilienhaus (2 Wohneinheiten)

Fassadendämmung & Fenster für beide Einheiten, Gesamtkosten 70.000 €.

Höchstgrenze (30.000 € + 15.000 €, ohne iSFP)45.000 €
Zuschuss (15 % von 45.000 €)6.750 €

Fünf-Familienhaus (5 Wohneinheiten)

Fassadendämmung für das gesamte Gebäude, Gesamtkosten 140.000 €.

Höchstgrenze (30.000 € + 4 × 15.000 €, ohne iSFP)90.000 €
Zuschuss (15 % von 90.000 €)13.500 €

So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt

  1. Energieberatung / iSFP erstellen lassen – klärt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und sichert den iSFP-Bonus sowie die höhere Förderobergrenze.
  2. Antrag stellen, bevor Sie uns beauftragen. Wird zuerst ein Vertrag unterschrieben und erst danach der Antrag gestellt, entfällt die Förderung meist komplett.
  3. Förderzusage abwarten und anschließend die Sanierung fachgerecht umsetzen lassen.
  4. Nachweise einreichen (Rechnungen, Bestätigung nach Durchführung) und Zuschuss erhalten.

Energieeffizienz-Experte: Beratung, iSFP und Antragstellung aus einer Hand

Für viele BEG-EM-Boni – allen voran den iSFP-Bonus und die dadurch höhere förderfähige Höchstsumme – ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE-Liste) Voraussetzung. Er erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan, bestätigt die Fachplanung und Baubegleitung gegenüber der BAFA und ist bei vielen Maßnahmen zwingend in den Antrag einzubinden.

Auch die Erstellung des iSFP selbst wird bezuschusst – mit 50 % der Beratungskosten:

  • Ein- und Zweifamilienhaus: max. 650 €
  • Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten): max. 850 €
  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): zusätzlich einmalig 250 €

Beratung und Umsetzung aus einer Hand: Als gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehmen wir für Sie die komplette förderrechtliche Seite – vom Sanierungsfahrplan über die Antragstellung bis zur Bestätigung nach Durchführung – und führen anschließend die Sanierung selbst fachgerecht aus. Sie müssen nicht zwischen Energieberater und Handwerksbetrieb vermitteln, sondern haben einen Ansprechpartner für das gesamte Projekt.

Häufige Fragen zur BEG-EM-Förderung

Kann ich BAFA-Zuschuss und KfW-Förderung gleichzeitig nutzen?

Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht gleichzeitig einen BAFA-Zuschuss und eine KfW-Förderung erhalten. Ein BAFA-Zuschuss lässt sich aber mit einem KfW-Kredit zur Finanzierung kombinieren.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Der Antrag muss vor Beauftragung der Handwerksleistungen bzw. vor Vertragsschluss gestellt werden. Wird zuerst beauftragt und dann erst der Antrag gestellt, entfällt der Förderanspruch in der Regel vollständig.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein von einem Energieeffizienz-Experten erstellter Fahrplan, der aufzeigt, welche Sanierungsschritte sinnvoll sind. Liegt ein iSFP vor, erhöht sich die förderfähige Höchstsumme und es kommt ein iSFP-Bonus auf den Kostenanteil über 30.000 € hinzu.

Übernehmen Sie auch die Antragstellung?

Ja. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellen wir Ihren Sanierungsfahrplan, beraten Sie zu den passenden Förderprogrammen und übernehmen die Antragstellung – zusätzlich zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen.

Hinweis: Fördersätze, Bonusregelungen und Höchstbeträge der BEG-Förderung können sich ändern. Die Angaben in diesem Artikel dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Starten Sie mit uns Ihr Sanierungsvorhaben. Dazu müssen Sie lediglich unser Kontaktformular ausfüllen.

WIR SANIEREN Hannover

Adresse

Kopernikusstraße 7b in 30167 Hannover

Email

info@kernsanierung-hannover.de

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