Wir sanieren List: Wohnungssanierung in Hannover-List

Kernsanierung von Altbauwohnungen rund um Lister Meile, Podbielskistraße und Vinnhorster Weg

Sanierter Altbauflur in Hannover-List mit Kassettentüren und Dielenboden

List ist einer der beliebtesten Wohnstadtteile Hannovers – dicht bebaut mit Gründerzeit- und Nachkriegs-Mehrfamilienhäusern rund um die Lister Meile, Podbielskistraße und den Vinnhorster Weg. Gerade bei den Altbauwohnungen aus der Zeit vor 1918 sehen wir immer wieder dieselben Themen: veraltete Elektrik, schlecht gedämmte Fenster und Grundrisse, die für heutige Wohnbedürfnisse zu kleinteilig geschnitten sind.

Da viele Häuser in List in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) organisiert sind, kennen wir den Abstimmungsprozess für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (Fenster, Fassade, Steigleitungen) genau und übernehmen die Kommunikation mit der Verwaltung für Sie.

Altbaudetails erhalten statt überputzen

Was eine Listener Altbauwohnung wertvoll macht, steckt in Details, die sich nicht nachbauen lassen: Kassettentüren mit profilierten Füllungen, hohe Zargen, Rundbogenfenster, Stuckprofile an der Decke. Das sind genau die Dinge, die bei einer schnellen Sanierung als Erstes verschwinden – weil eine neue Standardtür billiger ist als das Aufarbeiten der alten.

Wir gehen den anderen Weg: Alte Türen werden abgelaugt, ausgebessert und neu lackiert, die Beschläge bleiben. Technik, die wirklich erneuert werden muss – Elektrik, Leitungen, Fenster – bringen wir auf heutigen Stand, ohne den Charakter der Wohnung zu verlieren.

Wie so eine Sanierung im Detail abläuft, zeigen wir an einem abgeschlossenen Projekt: Wohnungssanierung in Bothfeld.

Unsere Leistungen für Ihre Wohnungssanierung in List

  • Wohnungssanierung – unser Schwerpunkt in List: Kernsanierung von Altbauwohnungen komplett aus einer Hand
  • Badsanierung – vom Gäste-WC bis zum modernen Duschbad
  • Elektrik-Erneuerung – Sicherungskasten und Leitungen auf aktuellen Stand
  • Fensteraustausch – energieeffizient, mit Abstimmung zur WEG bei Gemeinschaftseigentum
  • Haussanierung – falls Sie ein ganzes Mehrfamilienhaus in List besitzen

Für Eigentümergemeinschaften übernehmen wir auf Wunsch auch die Abstimmung mit weiteren Miteigentümern und die Aufbereitung der Fördermöglichkeiten über die BEG-EM-Förderung für das gesamte Gebäude.

Eigentumswohnung in List: Was dürfen Sie allein entscheiden?

Weil in List besonders viele Gebäude in Eigentümergemeinschaften aufgeteilt sind, ist das die häufigste Frage, die uns dort gestellt wird. Die Antwort hängt davon ab, ob ein Bauteil zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Meist Sondereigentum – Sie entscheiden alleinMeist Gemeinschaftseigentum – Beschluss nötig
Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Innenwände, Sanitärobjekte, Armaturen, Innenanstrich, Küche, Elektroinstallation ab der Abzweigung in der Wohnung Fenster einschließlich Rahmen, Wohnungseingangstür, Balkone, tragende Wände und Decken, Fassade, Dach, Steig- und Fallleitungen, oft auch Heizkörper und Estrich

Der mit Abstand häufigste Irrtum betrifft die Fenster. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie ihre Fenster selbst tauschen dürfen, weil sie in ihrer Wohnung sitzen. Tatsächlich zählen Fenster einschließlich Rahmen fast immer zum Gemeinschaftseigentum – ein eigenmächtiger Austausch kann zur Rückbauforderung führen. Dasselbe gilt für die Wohnungseingangstür.

Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung Ihres Hauses. Wir sehen sie uns vor Angebotserstellung an und sagen Ihnen, welche Positionen Sie allein beauftragen können und welche über die Gemeinschaft laufen müssen.

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Seit der WEG-Reform ist die Beschlussfassung deutlich einfacher geworden: Für bauliche Veränderungen genügt heute in der Regel eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung – früher war oft Einstimmigkeit nötig. Wer die Maßnahme bezahlt und wer sie nutzen darf, richtet sich danach, wie der Beschluss gefasst wurde. Für energetische Maßnahmen am ganzen Haus ist das eine spürbare Erleichterung.

Praktischer Hinweis: Wenn Sie eine Sanierung des Gemeinschaftseigentums anstoßen wollen, hilft ein belastbares Angebot mit Kostenaufstellung in der Eigentümerversammlung erheblich. Wir erstellen solche Unterlagen und erläutern sie auf Wunsch auch direkt vor der Gemeinschaft.

Förderung für Eigentümergemeinschaften

Auch WEGs können Fördermittel beantragen – und bei gemeinschaftlichen Maßnahmen lohnt sich das besonders, weil die Förderhöchstgrenzen der BEG-EM-Förderung je Wohneinheit gelten. Bei einem Haus mit acht Wohnungen summiert sich die förderfähige Summe entsprechend.

Zusätzlich gibt es für die Energieberatung einer WEG einen Zuschlag: Neben den regulären 50 % auf die Beratungskosten wird die Erläuterung des Sanierungsfahrplans in der Eigentümerversammlung einmalig mit 250 € gefördert. Genau dieser Termin ist erfahrungsgemäß der Punkt, an dem eine Gemeinschaft entweder zusammenfindet oder das Projekt versandet – deshalb halten wir ihn für gut investierte Zeit.

Für Einzelmaßnahmen in Ihrer eigenen Wohnung – etwa ein neues Bad – brauchen Sie keine Zustimmung der Gemeinschaft, solange keine Leitungen im Gemeinschaftseigentum betroffen sind. Details dazu in unserem Artikel zur Badsanierung.

Was kostet eine Wohnungssanierung in List?

LeistungRichtwert
Wohnungssanierung (Altbauwohnung, ca. 100 m²)54.000 € – 145.000 €
Badsanierungab 15.000 €
Haussanierung (Mehrfamilienhaus)auf Anfrage, je nach Wohneinheiten

Genaue Preisbeispiele mit Aufschlüsselung je Gewerk finden Sie in unserem Artikel zur Wohnungssanierung.

Häufige Fragen zur Wohnungssanierung in List

Was kostet eine Wohnungssanierung in List?

Für eine typische Altbauwohnung in List liegen die Kosten meist zwischen 54.000 € und 145.000 €, abhängig vom Ausstattungsniveau und Umfang der Grundrissänderungen.

Sanieren Sie auch einzelne Wohnungen innerhalb einer WEG in List?

Ja. Viele Gebäude in List sind in Wohnungseigentümergemeinschaften organisiert. Wir stimmen Maßnahmen an Fenstern und Fassade vorab mit der WEG ab, sofern diese das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Übernehmen Sie auch die Förderberatung für Wohnungen in List?

Ja, als gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehmen wir die komplette Förderberatung und Antragstellung für Ihre Wohnung in List.

Darf ich meine Fenster als Eigentümer selbst austauschen lassen?

In der Regel nicht ohne Beschluss. Fenster zählen einschließlich Rahmen fast immer zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie in Ihrer Wohnung sitzen. Ein eigenmächtiger Austausch kann zur Rückbauforderung führen. Maßgeblich ist die Teilungserklärung Ihres Hauses – wir sehen sie uns vorab an.

Was kann ich in meiner Eigentumswohnung ohne Zustimmung sanieren?

Alles, was zum Sondereigentum gehört: Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Innenwände, Sanitärobjekte, Innenanstrich und die Elektroinstallation innerhalb der Wohnung. Sobald tragende Bauteile, Fenster oder Steigleitungen betroffen sind, braucht es einen Beschluss.

Kann auch eine Eigentümergemeinschaft Förderung bekommen?

Ja. Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen gelten die Förderhöchstgrenzen je Wohneinheit, was sich bei Mehrfamilienhäusern deutlich summiert. Zusätzlich wird die Erläuterung des Sanierungsfahrplans in der Eigentümerversammlung einmalig mit 250 € gefördert.

Weitere Stadtteile, in denen wir aktiv sind: Linden, Kleefeld, Döhren, Vahrenwald und unser Referenzprojekt in der Südstadt.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Starten Sie mit uns Ihr Sanierungsvorhaben. Dazu müssen Sie lediglich unser Kontaktformular ausfüllen.

WIR SANIEREN Hannover

Adresse

Kopernikusstraße 7b in 30167 Hannover

Email

info@kernsanierung-hannover.de

Wird gesendet...
Ihre Anfrage wurde erfolgreich gesendet. Vielen Dank!

Mit dem Klick auf „Anfrage jetzt absenden" willige ich in die Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zur Bearbeitung der Anfrage ein und bestätige die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.

Anrufen Kostenlose Beratung