KfW 455-B: Zuschuss für Ihr barrierefreies Bad in Hannover
2.500 € Zuschuss für den Badumbau, bis zu 6.250 € beim Vollstandard – seit 8.4.2026 wieder verfügbar, Budget begrenzt
Ein reales Beispiel – Vorher und nachher im Vergleich
Aus einer Badewanne mit engem Zuschnitt wurde eine bodengleiche Dusche mit wandhängendem WC und beleuchtetem Spiegelschrank – barrierefrei nutzbar und förderfähig nach KfW 455-B.
Einzelmaßnahme Barriereabbau
10 % / max. 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus"
12,5 % / max. 6.250 €
Förderung auf einen Blick
Ein barrierefreies Bad steigert nicht nur den Wohnkomfort im Alter, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie. Über das KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung) gibt es dafür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Seit dem 8. April 2026 ist die Förderung nach einer Pause wieder verfügbar – für 2026 stehen 50 Millionen Euro Fördermittel bereit. Erfahrungsgemäß war der Fördertopf in der Vergangenheit innerhalb weniger Monate ausgeschöpft, eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich also.
Wie hoch ist die Förderung?
- Einzelne Maßnahme zum Barriereabbau (z. B. nur bodengleiche Dusche oder nur Haltegriffe): 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €
- Standard „Altersgerechtes Haus" – das Bad wird vollständig nach den Anforderungen umgebaut: 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 6.250 €
Offizielle Informationen und Antragstellung: KfW 455-B – Barrierereduzierung Investitionszuschuss (kfw.de)
Typische förderfähige Maßnahmen
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Haltegriffe und Stützklappgriffe
- Unterfahrbare Waschtische
- Verbreiterte Türen und Bewegungsflächen nach DIN 18040
- Höhenverstellbare oder angepasste Sanitärobjekte
Wir setzen solche Badumbauten regelmäßig um und beraten Sie, mit welcher Kombination von Maßnahmen Sie den vollen Fördersatz nach dem Standard „Altersgerechtes Haus" erreichen.
So läuft die Antragstellung im KfW-Zuschussportal ab
Der Antrag wird online über das KfW-Zuschussportal gestellt. Das folgende Video zeigt den Ablauf von der Anmeldung bis zur Auszahlung:
Als Serviceleistung stellen wir den Antrag für das Programm 455-B für Sie – kostenlos. Sie müssen dafür lediglich eine spezielle KfW-Vollmacht unterschreiben, mit der Sie uns bevollmächtigen, den Zuschuss in Ihrem Namen zu beantragen. Den Rest erledigen wir für Sie.
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Wie hoch ist der Zuschuss für ein barrierefreies Bad?
Bei einzelnen Maßnahmen zum Barriereabbau beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus" vollständig erreicht, sind es 12,5 %, maximal 6.250 €.
Ist die Förderung 2026 noch verfügbar?
Seit dem 8. April 2026 kann der Zuschuss wieder beantragt werden. Für 2026 stehen 50 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Erfahrungsgemäß sind diese Mittel innerhalb weniger Monate ausgeschöpft, eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich daher.
Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Nein, es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Übernehmen Sie die Antragstellung?
Ja, und zwar kostenlos. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte prüfen wir, welche Kombination von Maßnahmen für den vollen Fördersatz nötig ist, und stellen den Antrag für Sie im KfW-Zuschussportal – Sie unterschreiben dafür lediglich eine spezielle KfW-Vollmacht.
Barrierefreie Bäder: unser Meisterbetrieb Munzert Sanitär
Den Umbau selbst führen wir mit unserer Schwestermarke Munzert Sanitär aus, einem Sanitär-Meisterbetrieb aus Seelze. Barrierefreie Bäder und der Badumbau mit Pflegegrad gehören dort zum Kerngeschäft – inklusive 3D-Badplanung, damit Sie Ihr neues Bad schon vor dem ersten Handgriff sehen. Beide Marken gehören zur Munzert Sanitärinstallation GmbH.
Hinweis: Fördersätze und Höchstbeträge des KfW-Programms 455-B können sich ändern, das jährliche Budget ist begrenzt. Die Angaben in diesem Artikel dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung.
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