Energetische Haussanierung

Erst die Hülle, dann die Technik – mit Referenzprojekt und 90.000 € Tilgungszuschuss

Energetisch saniertes Einfamilienhaus in Garbsen von der Straßenseite

Worum es bei einer energetischen Sanierung geht

Eine energetische Haussanierung senkt den Energiebedarf eines Gebäudes – nicht durch Sparen im Alltag, sondern durch Bauen. Zwei Hebel gibt es: weniger Wärme verlieren und die verbleibende Wärme effizienter erzeugen.

Der Reihenfolge nach ist der erste Hebel der wichtigere. Ein ungedämmtes Haus mit Wärmepumpe bleibt ein ungedämmtes Haus – nur mit teurerer Technik darin.

Fassadendämmung

45.000 – 60.000 €

inklusive Gerüst

  • größter Einzelhebel
  • einmal Gerüst für Fenster mitnutzen
Fenster und Haustür

25.000 – 45.000 €

Einfamilienhaus

  • Dreifachverglasung
  • Lüftungskonzept beachten
Dachsanierung

40.000 – 90.000 €

je nach Aufbau

  • Zwischen- oder Aufsparrendämmung
Wärmepumpe

22.000 – 35.000 €

Luft-Wasser, eingebaut

  • erst nach der Hülle sinnvoll
  • bis 70 % Förderung

Referenz Garbsen: von der Ölheizung zum KfW 55 EE

Ein Einfamilienhaus in Garbsen, energetisch komplett saniert in acht Monaten:

  • Wärmedämmverbundsystem auf der gesamten Fassade
  • neue Fenster und Haustür
  • Dachdämmung
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung
  • dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Bausumme 300.000 €, erreichter Standard KfW 55 EE, Tilgungszuschuss 30 % – also 90.000 €. Die Förderung trägt damit fast ein Drittel der gesamten Sanierung.

Die beiden Förderwege

Bei der energetischen Sanierung entscheidet die Wahl des Programms über sechsstellige Beträge. Die beiden Wege schließen sich gegenseitig aus:

  • KfW 261 – alles in einem Zug. Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss, der mit dem erreichten Effizienzhaus-Standard steigt. Zusätzlich 5 % Bonus bei serieller Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen.
  • BEG-EM – Schritt für Schritt. 15 % auf jede Einzelmaßnahme, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %. Förderfähige Höchstsumme 30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.
  • KfW 458 – die Heizung separat. 30 % Grundförderung, mit Klimageschwindigkeitsbonus 46 %, mit Einkommensbonus bis 70 %.

In beiden Fällen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Ohne dessen Bestätigung fließt kein Geld – und der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt sein.

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Häufige Fragen

Was kostet eine energetische Haussanierung?

Die einzelnen Maßnahmen liegen bei 45.000 bis 60.000 € für die Fassadendämmung inklusive Gerüst, 25.000 bis 45.000 € für Fenster und Haustür, 40.000 bis 90.000 € für das Dach und 22.000 bis 35.000 € für eine Wärmepumpe. Ein vollständig energetisch saniertes Einfamilienhaus liegt bei 250.000 bis 400.000 €.

In welcher Reihenfolge saniert man energetisch?

Erst die Gebäudehülle, dann die Heizung. Ein ungedämmtes Haus mit Wärmepumpe bleibt ein ungedämmtes Haus, nur mit teurerer Technik darin. Erst wenn der Wärmebedarf durch Dämmung, Fenster und Dach gesenkt ist, lässt sich die Wärmepumpe richtig dimensionieren und arbeitet effizient.

Was bringt die Förderung konkret?

Unser Referenzprojekt in Garbsen zeigt es: Bausumme 300.000 €, erreichter Standard KfW 55 EE, Tilgungszuschuss 30 % – also 90.000 €. Die Förderung trug damit fast ein Drittel der gesamten Sanierung. Ohne den erreichten Effizienzhaus-Standard wäre über die BEG-EM-Förderung deutlich weniger möglich gewesen.

KfW 261 oder BEG-EM – was ist besser?

Wer in einem Zug saniert und einen Effizienzhaus-Standard erreicht, fährt mit KfW 261 besser: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss. Wer über Jahre in Etappen vorgeht, nimmt BEG-EM mit 15 % je Einzelmaßnahme, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %. Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Brauche ich einen Energieberater?

Für jede Förderung ja. Ohne die Bestätigung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten fließt weder bei der KfW noch bei der BAFA Geld. Die Beratung selbst wird mit 50 % bezuschusst, beim Ein- und Zweifamilienhaus maximal 650 €. Wir stimmen uns direkt mit dem Experten ab und liefern die Unterlagen, die verlangt werden.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Vertragsabschluss. Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Wer erst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung – also unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Erst nach der Zusage wird gebaut.

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