KfW 458: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung in Hannover
Wärmepumpe, Biomasse & Co. fördern lassen – Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus im Überblick
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus
bis 40 %
Förderung auf einen Blick
Kombiniert gedeckelt auf max. 70 % (bzw. 80 % mit Familienzuschlag) der förderfähigen Kosten – die Summe der einzelnen Sätze wird nicht einfach addiert.
Der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung ist aktuell eine der gefragtesten Sanierungsmaßnahmen in Hannover – zu Recht, denn über KfW 458 lässt sich ein erheblicher Teil der Kosten fördern. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Fossile Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung: Das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
So setzt sich die Förderung zusammen
- Grundförderung: 30 % – erhält jeder Antragsteller.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % – wenn eine funktionstüchtige, ältere Heizung ausgetauscht wird (seit der Reform zum 21.07.2026 von vormals 20 % auf 16 % gesenkt).
- Einkommensbonus: bis zu 40 %, gestaffelt – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag).
- Familienzuschlag – hebt die für den Einkommensbonus relevante Einkommensgrenze von 30.000 € auf 40.000 € an, wenn im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt (Kindergeldanspruch).
Die Gesamtförderung aus Grundförderung und Boni ist bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag) auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, sonst auf maximal 70 %. Für die erste Wohneinheit werden seit dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € Investitionskosten als förderfähig anerkannt. Der bisherige Effizienzbonus (5 %) sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 €) sind mit der Reform entfallen.
Offizielle Informationen und Antragstellung: KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (kfw.de)
Rechenbeispiel: Wärmepumpen-Einbau in Hannover
Förderfähige Kosten für Einbau einer Wärmepumpe: 25.000 € (innerhalb der 28.000 €-Grenze für die 1. Wohneinheit).
| Standardfall: Austausch einer alten Heizung, ohne Einkommensbonus | |
| Grundförderung (30 %) | 7.500 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) | 4.000 € |
| Zuschuss gesamt (46 %) | 11.500 € |
| Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag) | |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus | rechnerisch über 80 % |
| gedeckelt auf maximal 80 % | 20.000 € |
Die genaue Höhe des Einkommensbonus ist gestaffelt und hängt vom individuellen Haushaltseinkommen ab – wir ermitteln die für Sie zutreffende Fördersumme im persönlichen Beratungsgespräch verbindlich.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Werden Gas- oder Ölheizungen noch gefördert?
Nein. Über KfW 458 werden ausschließlich klimafreundliche Heizungen gefördert, z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Fossile Gas- und Ölheizungen sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus steht selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) zu und ist gestaffelt. In Kombination mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ist die Gesamtförderung in diesem Fall auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, sonst auf maximal 70 %.
Muss mein Haus ein bestimmtes Alter haben?
Ja, das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Übernehmen Sie die komplette Abwicklung?
Ja. Als Energieeffizienz-Experte berechnen wir Ihre Fördersumme, stellen den Antrag und führen den Heizungstausch fachgerecht aus.
Hinweis: Fördersätze und Höchstbeträge der KfW-458-Förderung können sich ändern. Die Angaben in diesem Artikel dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung.
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