KfW 458: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung in Hannover

Wärmepumpe, Biomasse & Co. fördern lassen – Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus im Überblick

Offizielles Logo: KfW 458 Heizungsförderung – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Beratung und Umsetzung aus einer Hand: Als gelisteter Energieeffizienz-Experte berechnen wir Ihre exakte Fördersumme, übernehmen die Antragstellung und setzen den Heizungstausch fachgerecht um.
Grundförderung

30 %

für alle Antragsteller

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

bei Austausch einer älteren Heizung (seit 21.07.2026 von 20 % gesenkt)

Einkommensbonus

bis 40 %

gestaffelt, bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €)

Förderung auf einen Blick
Grund
30 %
Klimabonus
16 %
Einkommen
bis 40 %

Kombiniert gedeckelt auf max. 70 % (bzw. 80 % mit Familienzuschlag) der förderfähigen Kosten – die Summe der einzelnen Sätze wird nicht einfach addiert.

Der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung ist aktuell eine der gefragtesten Sanierungsmaßnahmen in Hannover – zu Recht, denn über KfW 458 lässt sich ein erheblicher Teil der Kosten fördern. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Fossile Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung: Das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.

So setzt sich die Förderung zusammen

  • Grundförderung: 30 % – erhält jeder Antragsteller.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % – wenn eine funktionstüchtige, ältere Heizung ausgetauscht wird (seit der Reform zum 21.07.2026 von vormals 20 % auf 16 % gesenkt).
  • Einkommensbonus: bis zu 40 %, gestaffelt – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag).
  • Familienzuschlag – hebt die für den Einkommensbonus relevante Einkommensgrenze von 30.000 € auf 40.000 € an, wenn im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt (Kindergeldanspruch).

Die Gesamtförderung aus Grundförderung und Boni ist bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag) auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, sonst auf maximal 70 %. Für die erste Wohneinheit werden seit dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € Investitionskosten als förderfähig anerkannt. Der bisherige Effizienzbonus (5 %) sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 €) sind mit der Reform entfallen.

Offizielle Informationen und Antragstellung: KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (kfw.de)

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Rechenbeispiel: Wärmepumpen-Einbau in Hannover

Förderfähige Kosten für Einbau einer Wärmepumpe: 25.000 € (innerhalb der 28.000 €-Grenze für die 1. Wohneinheit).

Standardfall: Austausch einer alten Heizung, ohne Einkommensbonus
Grundförderung (30 %)7.500 €
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)4.000 €
Zuschuss gesamt (46 %)11.500 €
Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag)
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonusrechnerisch über 80 %
gedeckelt auf maximal 80 %20.000 €

Die genaue Höhe des Einkommensbonus ist gestaffelt und hängt vom individuellen Haushaltseinkommen ab – wir ermitteln die für Sie zutreffende Fördersumme im persönlichen Beratungsgespräch verbindlich.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Werden Gas- oder Ölheizungen noch gefördert?

Nein. Über KfW 458 werden ausschließlich klimafreundliche Heizungen gefördert, z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Fossile Gas- und Ölheizungen sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus steht selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) zu und ist gestaffelt. In Kombination mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ist die Gesamtförderung in diesem Fall auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, sonst auf maximal 70 %.

Muss mein Haus ein bestimmtes Alter haben?

Ja, das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

Übernehmen Sie die komplette Abwicklung?

Ja. Als Energieeffizienz-Experte berechnen wir Ihre Fördersumme, stellen den Antrag und führen den Heizungstausch fachgerecht aus.

Hinweis: Fördersätze und Höchstbeträge der KfW-458-Förderung können sich ändern. Die Angaben in diesem Artikel dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung.

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